Entdecken Sie unser Online-Rathaus
Nicht immer haben Sie die Zeit für Behördengänge.
Um Ihnen das Leben zu erleichtern, haben wir einige Dienstleistungen auch online verfügbar gemacht.
Den Online Service haben wir für Sie in verschiedene Rubriken aufgeteilt und werden dieses Angebot sukzessive erweitern.
BAUAMT
Formulare zum Download:
EINWOHNERMELDEAMT
Online Prozesse:
Einfache Melderegisterauskunft
Beantragung eines Führungszeugnisses
Passauskunft - Ist mein Personalausweis abholbereit?
Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung
Beantragung einer Meldebescheinigung
Beantragung von Übermittlungssperren
Elektronische Wohnsitzanmeldung
Formulare zum Download:
FINANZEN, STEUERN UND STADTKASSE
ORDNUNGSAMT, GEWERBEAMT UND FUNDBÜRO
Online Prozesse:
Online Anhörung - Ordnungswidrigkeiten online bezahlen (E-Payment über Paypal)
Online Gewerbeanzeige - Gewerbe anmelden, ändern, abmelden (E-Payment über Paypal)
Dienstleistungsplattform - Einheitlicher Ansprechpartner
Online - Fundbüro - verlorene Sachen recherchieren
Privatanzeigenportal - Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit
Anzeige des vorübergehenden Betriebes eines Gaststättengewerbes gem. § 6 HGasG
Nach Inkrafttreten des Ersten Bürokratieabbaugesetzes wurde folgender neuer Satz 4
in den § 6 HGastG eingefügt:
„Satz 1 gilt nicht für den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes
durch nicht-gewinnorientierte Organisationen oder Initiativen.“
Bisher haben neben gewinnorientierten auch „nicht-gewinnorientierte Organisationen
oder Initiativen“ Ihre Veranstaltungen gemäß § 6 Satz 1 HGastG angezeigt. Mit dem
neuen Satz werden die „nicht-gewinnorientierten Organisationen oder Initiativen“ von
der Anzeigepflicht befreit.
Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, bürokratische Hürden für Veranstalter
gemeinnütziger bzw. nicht-gewinnorientierter Aktivitäten abzubauen und dabei das
ehrenamtliche Engagement zu fördern. Dies zeigt sich auch daran, dass der Wegfall
der Anzeigepflicht lediglich den vorübergehenden und nicht den dauerhaften Betrieb
eines Gaststättengewerbes betrifft.
Sofern Sie eine nicht-gewinnorientierte Organisation oder
Initiative sind, müssen Sie eine Veranstaltung folglich nicht mehr
bei unserer Behörde anzeigen
STANDESAMT
FRIEDHOFSWESEN
VEREINSFÖRDERUNG

