Straßenverkehrsordnung;
Straßensperrung anlässlich der Kirchweih im Stadtteil Langstadt
Der Bürgermeister der Stadt Babenhausen erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde
gem. §§ 44 Abs. 1 Satz 1 und 45 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 StVO folgende Anordnung:
Die Ortsmitte von Langstadt wird wegen der Langstädter Kirchweih für den Gesamtverkehr gesperrt und ein absolutes Halteverbot eingerichtet. Die Sperrung erfolgt in der Zeit von Donnerstag, 17.09.2026 bis Sonntag, 20.09.2026.
Die betroffenen Anlieger bitten wir um Verständnis.
Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam.
Babenhausen, den 10.09.2026
Dominik Stadler
Bürgermeister