Straßenverkehrsordnung;
Verkehrsbeschränkung anlässlich des Altstadtfestes in
Babenhausen vom 10.09.2026 – 13.09.2026

Der Bürgermeister der Stadt Babenhausen erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde

gem. §§ 44 Abs. 1 Satz 1 und 45 Abs. 1 Satz 1 StVO i.V.m. § 29 Abs. 2 StVO folgende


Anordnung:

Im Rahmen des Altstadtfestes wird die Altstadt von Babenhausen im Zeitraum von

Freitag, 11. September 2026 ab 10:00 Uhr bis Sonntag, 13. September 2026, 22:00 Uhr

für den Gesamtverkehr gesperrt und ein absolutes Haltverbot eingerichtet.

Der Markplatz Babenhausen ist aufgrund der Veranstaltung „Altstadtfest-Freitag“ bereits ab Donnerstag, 10.09.2026, 08:00 Uhr für den Gesamtverkehr gesperrt.

 

Die betroffenen Anlieger bitten wir um Verständnis.


Dominik Stadler

Bürgermeister