Der Bürgermeister der Stadt Babenhausen erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde
gem. §§ 44 Abs. 1 Satz 1 und 45 Abs. 1 Satz 1 StVO i.V.m. § 29 Abs. 2 StVO folgende
Anordnung:
Im Rahmen des Altstadtfestes wird die Altstadt von Babenhausen im Zeitraum von
Freitag, 11. September 2026 ab 10:00 Uhr bis Sonntag, 13. September 2026, 22:00 Uhr
für den Gesamtverkehr gesperrt und ein absolutes Haltverbot eingerichtet.
Der Markplatz Babenhausen ist aufgrund der Veranstaltung „Altstadtfest-Freitag“ bereits ab Donnerstag, 10.09.2026, 08:00 Uhr für den Gesamtverkehr gesperrt.
Die betroffenen Anlieger bitten wir um Verständnis.
Dominik Stadler
Bürgermeister