Bekanntmachung - Kommunalwahl 2026 
Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Babenhausen

Herr Mete Turan, wohnhaft Hinter der Altdörfer Kirche 30 A, 64832 Babenhausen hat auf sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Babenhausen verzichtet. Gemäß § 34 Abs. 3 KWG habe ich sein Ausscheiden aus der Stadtverordnetenversammlung festgestellt.

Herr Mehmet Travaci, wohnhaft Am Fuchsberg 16 in 64832 Babenhausen lfd. Nr. 5 des Wahlvorschlages Gemeinsam für Babenhausen vom 03.01.2026 für die Wahl in die Stadtverordnetenversammlung Stadt Babenhausen rückt gemäß  § 34 KWG in die Stadtverordnetenversammlung nach.

Gegen diese Feststellung kann jede (r) Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen zwei Wochen vom Tag der Bekanntmachung an Einspruch erheben. Der Einspruch ist beim Wahlleiter in Babenhausen, Marktplatz 2 (Rathaus), 64832 Babenhausen schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.


Herr Manfred Walter, wohnhaft Am Obereichen 11 A, 64832 Babenhausen hat auf sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Babenhausen verzichtet. Gemäß § 34 Abs. 3 KWG habe ich sein Ausscheiden aus der Stadtverordnetenversammlung festgestellt.

Frau Anja Bernhardt, wohnhaft Am Fuchsberg 17 in Babenhausen lfd. Nr. 6 des Wahlvorschlages der FWB vom 18.11.2025 für die Wahl in die Stadtverordnetenversammlung Stadt Babenhausen rückt gemäß § 34 KWG in die Stadtverordnetenversammlung nach. 

Gegen diese Feststellung kann jede (r) Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen zwei Wochen vom Tag der Bekanntmachung an Einspruch erheben. Der Einspruch ist beim Wahlleiter in Babenhausen, Marktplatz 2 (Rathaus), 64832 Babenhausen schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.

Babenhausen, 09.04.2026

Max Grychta 

Gemeindewahlleiter