Laufende jährliche Vereinsförderung für 2026

Die Stadt Babenhausen, Stabstelle JUGEND, SPORT und KULTUR, erinnert alle in der Vereinsförderliste gelisteten Babenhäuser Vereine an die Meldefrist 31. März für die Mitgliedermeldung zur „Laufenden jährlichen Vereinsförderung“. Auch förderfähige Betriebskosten aus dem Vorjahr müssen bis zum 31. März nachgewiesen werden. Die Richtlinien zur Vereinsförderung und die entsprechenden Formulare sind auf der städtischen Homepage unter der Rubrik „Vereine und Ehrenamt“ zu finden.

Bitte beachten Sie die Fristen, später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Babenhausen, 06.01.2026

Dominik Stadler

Bürgermeister