Der Bürgermeister der Stadt Babenhausen erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde
gem. §§ 44 Abs. 1 Satz 1 und 45 Abs. 1 Satz 1 StVO folgende
verkehrsrechtliche Anordnung:
Aufgrund der Erneuerung der Trinkwasserleitung im Auftrag der ZVG findet eine Sperrung für den Gesamtverkehr im Zeitraum vom 06.10.2025 bis 31.12.2025 im Frankenweg HausNr. 11 bis 25 sowie im Zeitraum vom 13.10.2025 bis 31.12.2025 in der Hohe Straße HausNr. 2 bis HausNr. 10 statt.
Eine Umleitung erfolgt über Buchenweg/Hinterm Stiegel/Kirchstraße.
Die betroffenen Anlieger bitten wir um Verständnis.