Straßenverkehrsordnung;
Straßensperrung anlässlich des Weihnachtsmarktes in
Babenhausen
 

Der Bürgermeister der Stadt Babenhausen erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gem. §§ 44 Abs. 1 Satz 1 und 45 Abs. 1 Satz 1 StVO folgende

ANORDNUNG

Im Rahmen des Weihnachtsmarktes werden der Marktplatz, die Fahrstraße zwischen Platanenallee / An der Stadtmauer und Sackgasse sowie die Schlossgasse für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Sperrung erfolgt für den Marktplatz und die Fahrstraße in der Zeit von Freitag, 28.11.2025, ab 07.00 Uhr und für die Schloßgasse von Freitag, 28.11.2025 ab 14.00 Uhr jeweils bis Sonntag, den 30.11.2025, 22.00 Uhr.

Entlang der Schlossgasse sowie im Schlossweg ist beidseits ein absolutes Haltverbot eingerichtet.

Die als Kurzparkzone ausgewiesenen Parkplätze „Stadthalle“, „“gegenüber Sparkasse“ und „Grünwaldparkplatz“ werden an beiden Tagen des Weihnachtsmarktes für Dauerparker freigegeben.

Die betroffenen Anlieger werden für die eventuell auftretenden Behinderungen um Verständnis gebeten.

64832 Babenhausen, 20.11.2025

gez. Dominik Stadler

Bürgermeister