Herr Norbert Geißler, wohnhaft Alicestr. 11, 64832 Babenhausen hat auf sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Babenhausen verzichtet. Gemäß § 34 Abs. 3 KWG habe ich sein Ausscheiden aus der Stadtverordnetenversammlung festgestellt.
Herr Harald Rücker, wohnhaft Am Fuchsberg 22 in 64832 Babenhausen lfd. Nr. 1 des Wahlvorschlages der SPD vom 17.12.2025 für die Wahl in den Ortsbeirat Babenhausen Kernstadt rückt gemäß § 34 KWG in den Ortsbeirat Babenhausen Kernstadt nach.
Gegen diese Feststellung kann jede (r) Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen zwei Wochen vom Tag der Bekanntmachung an Einspruch erheben. Der Einspruch ist beim Wahlleiter in Babenhausen, Marktplatz 2 (Rathaus), 64832 Babenhausen schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.
Babenhausen, den 20.05.2025
Max Grychta
Gemeindewahlleiter