Straßenverkehrsordnung;
Verkehrsbeschränkung anlässlich des Kirchweih-Fest vom 02.10.-06.10.2026 im Ortsteil Harpertshausen
Der Bürgermeister der Stadt Babenhausen erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gem. §§ 44 Abs. 1 Satz 1 und 45 Abs. 1 Satz 1 StVO i.V.m. § 29 Abs. 2 StVO folgende Anordnung:
Im Rahmen des Kirchweih-Festes im Ortsteil Harpertshausen wird der Parkplatz am DRK-Vereinsheim im Zeitraum von Dienstag, 29. September 2026 ab 08:00 Uhr bis Dienstag, 06. Oktober 2026, 21:00 Uhr gesperrt und ein absolutes
Haltverbot (VZ 283 StVO) eingerichtet.
Die betroffenen Anlieger bitten wir um Verständnis.
Babenhausen, den 24.09.2026
Dominik Stadler
Bürgermeister