Verkürzung der Sperrzeit nach der derzeit gültigen Sperrzeitverordnung anlässlich des Babenhäuser Altstadtfestes 2026

Anlässlich des Babenhäuser Altstadtfestes 2026 wird gern. § 3 der Sperrzeitverordnung vom 10.12.2012 die Sperrzeit für die Betriebsart im Sinne des§ 2 Abs.1 der Verordnung wie folgt verkürzt: 

vom 12.09.2026 zum 13.09.2026, 01.00 Uhr

Babenhausen, den 07.09.2026

Der Bürgermeister als örtl. Ordnungsbehörde

Dominik Stadler 
Bürgermeister