Gewässer zur Entsorgung von Müll zweckentfremdet

Dabei gibt es viele Gründe gegen eine illegale Entsorgung von Gartenabfällen in die Natur, aber besonders im Bereich von Gewässern.

Die Gartenabfälle sorgen für einen Nährstoffeintrag in den Boden, durch den die vorkommende Tier- und Pflanzenwelt verändert wird. So vermehren sich ortsfremde, nährstoffliebende Pflanzen, welche die lokal vorkommenden Lebensgemeinschaften verdrängen. Da die Wurzeln dieser gebietsfremden Arten den Boden nicht genug stabilisieren, kann es bei Hochwasser leicht zu Uferabbrüchen und damit zu unerwarteten Gefahrenlagen kommen.

Gelangt Grünschnitt ins Gewässer, werden zudem die chemischen Gewässereigenschaften nachteilig verändert. Auch wenn keine direkte Abschwemmung des Grünschnitts erfolgt, sickern die Zersetzungsprodukte ins Gewässer und verunreinigen dort das Ökosystem der dort lebenden Fische und sonstigen aquatischen Lebewesen. 

Außerdem werden Gartenpflanzen und -gräser mittlerweile häufig mit Pflanzenschutzmitteln behandelt, welche unter keinen Umständen in Fließgewässer gelangen sollten.

Darüber hinaus bringt illegal entsorgter Müll besonders im Hochwasserfall maßgebliche Gefahren für die Allgemeinheit mit sich. Tritt das Wasser über die Ufer und es werden Abfälle weggeschwemmt, können sich diese an der nächsten Engstelle (Brücke, Durchlass, etc.) festsetzen und zu Abflussbehinderungen führen.

Daher möchten wir Sie eindringlich bitten, für die Qualität unserer Gewässer und zur Reduzierung der Gefahr von Schäden bei Starkregenereignissen jegliche Ablagerung von Abfällen zu unterlassen und ganz besonders Bio- und Gartenabfällen nicht an Randbereichen der Gewässer abzulagern.

Laub und Rasenschnitt sind über den Biomüll, den eigenen Komposthaufen oder in größeren Mengen auf dem städtischen Bauhof oder bei einer Kompostierungsanlage zu entsorgen.