I. Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22. September 2026 das endgültige Wahlergebnis der
Direktwahl ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:
1. Zahl der Wahlberechtigten: 12.818
2. Zahl der Wählerinnen und Wähler: 6.137
3.1 Zahl der gültigen Stimmen: 6.013
3.2 Zahl der ungültigen Stimmen: 124
4. Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:
(Lfd. Nr. / Familienname, Rufname / Träger des Wahlvorschlags / Stimmen / %)
1 / Zick, Frank / Christlich Demokratische Union (CDU) / 2.037 / 33,88
2 / Stadler, Dominik / Stadler / 3.976 / 66,12
5. Auf den Bewerber Stadler, Dominik sind mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen.
Er ist damit zum Bürgermeister der Stadt Babenhausen (Hessen) gewählt.
II. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl kann erheben:
- jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat,
- jeder Bewerber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlags,
- jede und jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises, die oder der die Verletzung eigener Rechte geltend macht,
- jede und jeder Wahlberechtigte,
wenn sie oder ihn 100 Wahlberechtigte unterstützen.
Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen von dem Tag dieser Bekanntmachung ab schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im
Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend
gemacht werden.
Babenhausen, 24.09.2026
Grychta
Gemeindewahlleiter